Kampfmittelbelastung auf Grundstücken
Um den Kampfmittelverdacht bereits frühzeitig ausräumen oder bestätigen zu können, muss bei Baugrundstücken oft vor Beginn von Tiefbauarbeiten geprüft werden ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen.
Anträge auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung müssen folgende Angaben enthalten:
- Antragsteller
- Grundstückseigentümer
- Art des Bauvorhabens
- Lage der Baustelle
- Flurkarte (Maßstab 1:1000)