Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Gemeindlichen Vollzugsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
Um ein eventuelles Bußgeldverfahren erfolgreich durchzuführen zu können, werden konkrete Angaben (beispielsweise Datum, Uhrzeit, Tatort sowie Erläuterungen zum Tathergang) benötigt.
Der Anzeigenerstatter ist im Regelfall Zeuge im Bußgeldverfahren und wird grundsätzlich namentlich geführt. Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet.
Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht verfolgt.