Demonstrationen müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden.
Diese Anmeldung muss der Veranstalter vornehmen. Er muss den Gegenstand der Demonstration und den Leiter benennen. Mit der Behörde wird die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz abgesprochen.
Erfolgt die Anmeldung nicht, kann die Versammlung von der Polizei aufgelöst werden.