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Anmeldung von Demonstrationen / Versammlungen

Allgemeine Informationen

Demonstrationen müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden.

Diese Anmeldung muss der Veranstalter vornehmen. Er muss den Gegenstand der Demonstration und den Leiter benennen. Mit der Behörde wird die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz abgesprochen.

Erfolgt die Anmeldung nicht, kann die Versammlung von der Polizei aufgelöst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises
Leipzig ist das Landratsamt, welches in die Lage versetzt werden soll, auf die geschaffene
Situation infolge Ihrer geplanten Versammlung zu reagieren

Zuständige Stelle

Sofern Sie Ihre Anmeldung per E-Mail einreichen, nutzen Sie bitte folgende:

E-Mail-Adresse: allg.ordnungsangelegenheiten@lk-l.de

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