Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz eines der Lebenspartner. Leben beide Partner im Ausland, wird die Begründung der Lebenspartnerschaft direkt bei dem Standesamt in Deutschland beantragt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet werden soll.