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Anmeldung Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort)

Allgemeine Informationen

Die Stadt Grimma verfügt über Kindereinrichtungen, welche in eigener und freier Trägerschaft verwaltet und bewirtschaftet werden.

Die Kindertagesstätte, in der Sie Ihr Kind tagsüber betreuen lassen möchten, kann von Ihnen frei gewählt werden.

Verfahrensablauf

Eine Anmeldung im Eltern-Portal ist frühestens mit der Geburt des Kindes beziehungsweise sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn möglich. Die Daten werden automatisch mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen. Eltern, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, aber ihr Kind in einer kommunalen Einrichtung anmelden möchten, werden gebeten, einen gesonderten Antrag bei der Stadtverwaltung zu stellen. Der Antrag ist im Elternportal unter Downloads abrufbar.

An wen muss ich mich wenden?

Die jeweilige Kindertagesstätte beziehungsweise das Amt für schulen, Soziales, Kultur der Stadtverwaltung Grimma steht für Rückfragen gern zu Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Laut Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und Kindertagespflegestelln der Großen Kreisstadt Grimma.

Rechtsgrundlage

SächsKitaG

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