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Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen

Allgemeine Informationen

Auskünfte darüber, ob Ihr Fahrzeug vom Gemeindlichen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes abgeschleppt wurde und wo es abzuholen ist, erhalten Sie jederzeit beim Ordnungsamt.

Nach Abschluss von Abschleppmaßnahmen gehen entsprechende Informationen an die Polizei, so dass alternativ auch dort Auskünfte möglich sind.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner:

Ordnungsamt der Stadtverwaltung Grimma

oder

Polizeirevier Grimma, Köhlerstraße 3, 04668 Grimma
Tel.: 03437/ 70890

Zuständige Stelle

Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen werden vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Grimma bearbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zur Kostentragung für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen erteilt der Gemeindliche Vollzugsdienst.

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