Auskünfte darüber, ob Ihr Fahrzeug vom Gemeindlichen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes abgeschleppt wurde und wo es abzuholen ist, erhalten Sie jederzeit beim Ordnungsamt.
Nach Abschluss von Abschleppmaßnahmen gehen entsprechende Informationen an die Polizei, so dass alternativ auch dort Auskünfte möglich sind.