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Bebauungspläne und Satzungen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut. Im Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan, ist für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung der Grundstücke. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Stadt Grimma ist bemüht, künftig auch die modernen Medien im Verfahrensablauf und zur Information der Bürger zu nutzen.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes die Planungen. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in der Beteiligungsphase (öffentliche Auslegung) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.