Inhaltsbereich
Bauanträge
Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Diese wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt, sofern Sie keinen Sonderbau oder eine Anlage, für die eine Umweltverträgdlichkeitsaprüfung durchzuführen ist, errichten oder ändern möchten.
Externe Behörde
Landratsamt des Landkreises Leipzig | |
Stauffenbergsstraße 4 04552 Borna Telefon: 03433 2410 E-Mail: info@lk-l.deHomepage: https://www.lk-l.de |