Der Stadtkern ist ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Damit gilt für alle Fahrzeugführer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.
Durch diese Regelung wird der Verkehr deutlich langsamer und vorsichtiger. Die zahlreichen Fahrbahnmarkierungen "20" erinnern nachhaltig an die einzuhaltende Geschwindigkeit.
Kontrollen von Polizei und Landratsamt sorgen für die notwendige Konsequenz. Übrigens stellt ein Polizeibeamter im verkehrsberuhigten Bereich fest, dass die Schrittgeschwindigkeit offensichtlich überschritten wurde - genügt das auch ohne Einsatz eines technischen Kontrollgerätes für ein Verwarnungsgeld...